Widerrufs- und Rückgaberecht beim Fernabsatz
Wichtige Belehrung !
Bei im Internet bestellten Leistungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht.
Die dafür massgeblichen gesetzlichen Vorschriften werden hier inhaltlich wiedergegeben. Bitte aufmerksam lesen. Fernabsatz
Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein
Widerrufsrecht nach bürgerlichem Gesetzbuch zu. Die Widerrufsfrist
beginnt nicht vor Erfüllung der Informationspflichten u.a. über Widerruf- und Rücktrittsrecht, bei
der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei
der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs
der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch
den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur
Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt.
1. bei der Lieferung von Waren
spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und
2. bei Dienstleistungen § 361 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Widerrufsrecht bei
Verbraucherverträgen (1) Wird einem Verbraucher durch
Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine
auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete
Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen
dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei
Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dern Verbraucher eine deutlich gestaltete
Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des
eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und
Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und
die Reglung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als
notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich
abzuschliessen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der
schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde
oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so tritt
die Beweislast den Unternehmer. (2) Auf das Widerrufsrecht finden
die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist entsprechende
Anwendung. Der Verbraucher ist vorbehaltlich
abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des
Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu
einem Betrag von 40 Euro die regelmässigen Kosten der Rücksendung vertraglich
auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten
entspricht. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht
ordnungsgemäss belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon
erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache
sowie für sonstige Leistung bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung ist deren Wert
zu vergüten; die durch die Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme
einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht.
Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. (3) Informationen oder Erklärung
sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt,
wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen
sind, die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts
entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen
erlaubt. Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft den
Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen des Verbrauchers gegenüber dem
Unternehmer sinngemäß.
Impressum
a)
spätestens vier Monate nach Vertragsabschluss oder
b) wenn der Unternehmer mit
der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der
Wiederrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
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